
AW: "Betreiber kann nicht haftbar gem. werden"
Das Thema kann ein heißes Eisen sein das hitzige Debatten und oft auch (leider) gegenseitige Beleidigungen mit sich führt...
Dazu gehören immer zwei 
Wäre es möglich, mich durch folgendes Konzept rundum abzusichern?
Meiner Meinung nach nein.
Folgendes Szenario: Ein User stellt urheberrechtlich geschütztes Material auf die Seite. Was kann der Urheber jetzt machen? Er kennt nur den Betreiber der Seite. Somit kann er auch nur diesen haftbarf machen. Was der Betreiber dann weiter macht, ist sein Problem, dass muss den Urheber nicht kümmern.
Wäre ein solcher Haftungsausschluss also rechtlich zulässig und wirksam, wäre dem Urheber das einzige Mittel genommen, sein Recht durchzusetzen, da er zum einen den User nicht kennt und zum anderen nicht an ihn herankommt (es sei denn, er veröffentlicht alle seine persönlichen Daten).
Kurzes Fazit: Ein wirksamer Haftungsausschluss (gleich welcher Art und Formulierung) würde die Durchsetzung von Gesetzen vereiteln. Und das würde gegen das Rechtssystem verstoßen.
Und zur genauen Formulierung: Was nützt es dem Betreiber, wenn der User ihn von der Haftung ausschließt? Der einzige der Ansprüche aus der Haftung geltend machen könnte wäre derjenige, dessen Rechte verletzt wurden ... also die Formulierung selbst ist eigentlich "unsinnig".
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.