
AW: ebay Kauf, Verkäufer liefert nicht
Meine Frage ist nun, wenn ich auf herausgabe der Ware bestehe,
Das kann man, aber wenn der Verkäufer nicht liefern kann, kann er sich wegen § 275 BGB auf Umöglichkeit berufen. Das würde bedeuten, dass er zwar nicht leifern muss, aber Schadensersatzpflichtig wird. Ob das gerechtfertigt wäre, lass ich dahingestellt.
wie muß ich vorgehen, wie lange dauert diese Angelegenheit,
Das sollte man mit einem Anwalt klären.
und wie stehen die Chancen, die Antiquität auch wirklich zu erhalten?
Im Endeffekt könnte man zwar auf Herausgabe gegen den neuen Käufer klagen, da dieser rechtlich gesehen kein Eigentum an der Schale erwerben konnte, aber das Recht besteht aus drei Schritten: Recht haben (wohl eher kei Problem), Recht bekommen (wohl auch nicht), Recht durchsetzen (und das ist bekanntermaßen am schwierigsten und dauert am längsten).
Also mit dem entsprechenden "Kleingeld" (die Anwaltskosten muss man in der Regel erstmal vorstrecken) und genügend Sitzfleisch (Verfahren können bis zur letzten Instanz Jahre dauern) sehe ich schon Chancen
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.