
AW: Online Shop Nebenverdienst
1. Ein normales Gewerbe mit der Tätigkeit Handel
2. Normalerweise nicht, wenn man es normal kaufen (und weiterverkaufen) kann. Allerdings sollte man sich die Vertriebsbedingungen der einzelnen Hersteller anschauen. Im Zweifelsfall hilft einfach beim Hersteller anfragen.
Noch eine kleine Ergänzung: Als Angestellter benötigt man die Genehmigung des AG, wenn man ein Gewerbe eröffnet, es sei denn, es ist laut Arbeitsvertrag ausdrücklich zugelassen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.