Hallo,
ein Freund von mir hat bei ebay auf Bild eines Iphones 421€ geboten, da er nicht so gut deutsch kann, war er der Annahme, dass es sich um ein Iphone handelt und nicht nur um das Bild eines Iphones.
Die Artikelbeschreibung sah wie folgt aus:
Es steht also schon drinnen, dass es nur das Bild ist, wurde aber, auch aufgrund der schlechten Deutschkenntnisse falsch verstanden.Hallo
sie bieten hier auf ein Foto des TOP Iphone´s 3G S 32GB.
Es ist nicht benutzt und noch in einer Hülle. Also TOP-Zustand. Keine Gebrauchsspuren oder ähnliches.
Freunde werden beigeistert sein, wenn sie es zeigen, was sie Zuhause haben könnten. Das es nicht stimmt, muss ja keiner wissen.
Daten von dem Handy bitte auf der Homepage vom Hersteller anschauen, damit sie Ihren Freunden und Bekannten auch alles genau erzählen können.
Viel Spaß und Glück beim bieten wünsche ich Ihnen.
Ebay ich, Versand + Verpackung der Käufer.
Bei Fragen einfach melden.
Als Privatperson kann ich keinerlei Garantie geben. Mit Abgabe eines Gebotes, erklären sie sich damit einverstanden.
Spaßbieter bezahlen 50% des Auktionspreises und hören von meinem Anwalt! Stelle die Auktion nun ein drittes Mal ein, da alle nicht Zahlungsfähig waren.
Die Auktion endete am 18.03. Danach gab es noch mehrere Nachrichten zwischen beiden und der Verkäufer wollte nun 150€ zurück überweisen.
Gilt das schon als außergerichtliche Einigung?
Wie soll man nun am Besten vorgehen?
Der Verkäufer schließt zwar als Privatverkäufer eine Garantie aus, aber von einem Widerrufsausschluss kann ich dort nichts lesen. Kann man also die Kauf einfach widerrufen?
Würde der Widerruf per eMail wirken, da eine Adresse auch nicht bekannt ist?