Hallo,
ich importiere ein Produkt aus den USA - nennen wir es den "suck-well" Schnuller. Ich habe auch vom Amerikanischen Hersteller das Exklusiv-Vertriebsrecht für Deutschland (und Österreich)
Kann eine Deutsche Firma eine Marke beim DPMA in der gleichen Klasse anmelden, in denen mein "suck-well" Schnuller sich befindet und mir den Vetrieb dieses Produktes verbieten?
Was würde mich berechtigen, einem (ausländlischen) Inhaber der suck-well.de Domain den Vertrieb unter der Domain suck-well.de den Suck-well Schnuller in deutscher Sprache und für den deutschen Markt zu untersagen?
Kann oder muss ich diese Marke in Deutschland selbst bei DPMA eintragen um diese Marke für dieses Produkt im Deutschen Raum zu sicheren - auch damit hier niemand anderes "Suck well" auf seinen Schnuller schreibt und von meinem Marketing profitiert.
Es geht hier um allgmeine Fragen, die sicherlich in viellen Konstellationen ähnlich auftreten und nicht nur einen Einzelfall betreffen.
Gruß T