
AW: Domain ohne Merkenregistrierung
Die gewerbliche Nutzung reicht meiste4ns aus. Allerdings muss unter dem Namen dann auch das Produkt vertrieben werden. Relevant ist hier der Firmenname, nicht die Domain. Und solche Namen kann man nur als Firemnname tragen, wenn man im Handelsregister eingetragen ist (e.K., GmbH u.ä.)
Das Recht, das sich aus der Domain allein ergibt sehe ich damit als ziemlich schwach an.
Bei der Registrierug der Marke tritt das gleiche Problem auf, da sie nur dann ausreichend Schutz genießt, wenn sie auch verwendet wird.
Oder alternativ: dürfte niemand sonst Schnuller unter interschnuller.de in Deutschland vertreiben, weil ich das ja schon unter interschnuller.com mache.
Das ergibt sich aus gewerblichemNamens- oder Markenrecht. Ob der Schutz tatsächlich besteht, ist wie bereits gesagt, fraglich.
Oder alternativ: dürfte niemand sonst Schnuller unter interschnuller.de in Deutschland vertreiben, weil ich das ja schon unter interschnuller.com mache.
Prinzipiell reicht die gewerbliche Nutzung aus. Wenn der Name dann auch tatsächlich genutzt werden kann. Ohne Eintragung ist der Firmenname bei Personengesellschaften nämlich der natürliche Name
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.