Hallo,
Ich betreibe eine Umfrageseite und habe dazu einen Youtube Channel weil ich gerne was mit Videos mache.
In den Umfragen können aber Urheberchtlich geschützte Namen sein, und ich glaube man darf die nicht erwähnen wen man die Bekanntheit ausnutzt nur wen die Namen auf der Webseite oder in Videos in Youtube sind könnte es sein das ich dadurch mehr Klicks bekomme könnte ich deswegen angeklagt werden?
Gruß Niklas