
AW: Produktbeschreibungen im Onlineshop
Es kommt darauf an, wofür die Seite verwendet wird.
Wenn sie als Grundlage für Vertragsabschlüsse dient, müssen alle erforderlichen Informationen enthalten sein (welche das sind, ist in der Regel von der Ware abhängig).
Wenn Preise dargestellt werden, müssen diese immer aktuell und gültig sein. Das "Preisänderungen vorbehalten" mag zwar schön aussehen, aber es könnte durchaus nichtig sein.
Ebenso müssen die auf der Webseite dargestellten Preise mit den tatsächlichen übereinstimmen. Auf der Seite andere Preise als im Laden darzustellen dürfte schnell zu Abmahnungen wegen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht (Lockangebote) und Preisangabenverordnung führen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.