
AW: ware gekauft und erhalten
Nein. Darf er meiner Meinung nach nicht. Der Vertrag ist gültig geschlossen. Wenn er ihn ändern will, müssten beide Vertragspartner zustimmen.
Sicherlich ist es möglich, dass der Preis falsch war, aber das hätter er vor dem Versand merken müssen
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.