
AW: Blog Kommentar abgegeben.... Klage?
Ich wäre vorsichtig. Hier werden einige nicht unbedingt nachweisbare Behauptungen angestellt. Eine Mitteilung, dass die Zusammenarbeit, soweit sie öffentlich bekanntgegeben war, beendet ist, dürfte kein problem sein. Aber die Einschätzung von Gründen und die Folgerung könnten subjektiv sein, somit also durchaus problematisch (Rufschädigung, Behinderung des Gewerbebetriebs ...)
Weiterhin sollte die namentliche Nennung geprüft werden. Das wäre nur zulässig, wenn eine solche Informationspflicht besteht (Personengesellschaften - Inhaber, GmbH - Geschäftsführer, AG - Vorstand ...) Anderenfalls könnten hier Persönlichkeitsrechte durch die Nennung des Namens verletzt werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.