
AW: Internetforum: Definition "(nicht) öffentlich"
Mich interessiert die Frage, wann ein Internetforum oder ein Forenbereich aus rechtl. Sicht als "nicht öffentlich" gilt.
Kurz geantwortet: Gar nicht.
Denn öffentlich heißt nicht mehr privat. Und privat wäre nur für sich selbst und den engsten Bekanntenklreis. Sobald aber etwas im Internet erreichbar ist, hat man nicht mehr die Kontrolle, damit kann es auch nicht mehr privat sein. Auch wird auf die Inhalte abgestellt. Private Inhalte sind ausschließlich die zur Person. Sobald noch irgendwas anderes hinzukommt, worauf der Betreiber keine Einfluss hat (z.B. Userinhalte in Foren) ist es nicht mehr privat.
Angenommen jemand betreibt z.B. ein Forum zur Behandlung von Fachfragen aus dem Bereich einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dessen Inhalte nur für einen bestimmten Personenkreis sichtbar sind. Also solche Internetnutzer welche nach ihrer Registrierung im Forum erst nach Überprüfung eines Vorstellungsbeitrages individuell von der Administration freigeschaltet werden, und erst dann Sicht und Zugriff auf die Inhalte haben. Demnach, Zugang nur für einen ausgesuchten und begrenzten Nutzerkreis.
Prinzipiell handelt es sich hierbei doch um einen "geschützten" Bereich mit Zugang nur für ausgesuchte User nach Passworteingabe.
Das ist bestenfalls zugangsgeschützt. Aber nicht mehr privat.
Wo finde ich die passenden Rechtsvorschriften zu meiner Frage?
In der Rechtssprechung. Meines Wissens gibt es (noch) keine Gesetze, die derartige Internetthemen behandeln. es wird also das normale Zivilrecht ausgelegt und interpretiert.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.