
AW: Verkäufer droht Käufer mit Anwalt
1. Muss K noch immer Leisten bzw. immernoch gebunden, auch wenn V seiner Änderung nicht im ganzen zugestimmt hat?
Nein. Denn es ist kein Vertrag zustande gekommen. Erst wenn ein Angebot vorliegt und eine mit diesem Angebot übereinstimmente Annahme kommt der Vertrag zustande. Solange man sich also nicht ausdrücklich über einen Punkt geeinigt hat, kann kein Vertrag zustande gekommen sein.
2. Wie kann V oder dessen Anwalt die Adresse von K herausfinden?
Gar nicht
Es sei denn K war so "dumm" und hat irgendwo im Internet Daten hinterlassen, die eine Verknüpfung von Email oder Tel mit der Adresse zulassen. Eine Herausgabe bei der Telefongesellschaft oder beim Email Provider dürfte für den Anwalt kaum möglich sein.
3. Müsste K Anwaltskosten begleichen.
Nur wenn er nicht im recht wäre.
Abgesehen davon, wenn V sich an einen Anwalt gewandt hat, hat V entweder zuviel Geld (denn die Kosten müsste V erstmal bezahlen) oder da sganzer ist eine Drohung. denn jeder Anwalt weiß eigentlich, wann ein vertrag zustande gekommen ist und dass man sich über alle Punkte einigen muss. Jeder vernünftige Anwalt würde V deswegen normalerweise wieder wegschicken.
Ich gehe hier natürlich nur von der Schilderung aus, sollte irgendwas fehlen oder anders sein als geschildert, kannd as Ergebnis natürlich ein ganz anderes sein.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.