
AW: Außenaufnahmen von Gebäuden, Veröffentlichung
Hier findest du Hinweise zur Panoramafreiheit
http://www.fotorecht.de/publikationen/architekturfotografie-v.html
Wichtig ist, dass die Fotos von öffentlichem Grund aus gemacht werden, und zwar so, wie sie öffentlich zugänglich sind.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.