
AW: Fragen zu einer Onlinecommunity alá Chip
Jetzt meine Frage. Darf ich so etwas machen, denn ich bin noch minderjährig (17 Jahre).
Das ist prinzipiell möglich. Bei gewerblichen Handeln (z.B. Finanzierung durch Anzeigen oder "Spenden" könnte das durchaus gegeben sein) sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
Ist es außerdem möglich, die ganzen Bildquellen ins Impressum zu verlagern?
Über die Art und Weise der Kennzeichnung der Urheberschaft können ganz allein die Urheber entscheiden. Du solltest dir also mit der Genehmigung auch gleich mitteilen lassen, wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat. Und nein, du kannst nicht einfach Bilder aus dem Internet verwenden, wenn du nichzt die ausdrückliche Zustimmung der Urheber hast ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.