Person A programmiert privat für Person B eine Webseite und bekommt dafür Geld.
Person B wird nach einem Jahr wegen Urheberrechtswidrige Verwendung von Kartenmaterial von Firma X verklagt.
Person B sagt zu Person A, er soll die Karte von der Webseite nehmen, was Person A sofort getan hat.
Person A hat nie etwas schriftlich von Person B bekommen und auch nie wieder etwas von dieser gehört.
Person B bezahlt den Schadensersatzanspruch, die Anwaltskosten und unterschreibt (ohne das Person A davon weiß) eine Unterlassungserklärung.
Jahre später verklagt Firma X wieder Person B, weil er gegen die Unterlassungserklärung verstoßen hat.
Der Kartenausschnitt war wohl noch unter einem Pfad/URL abrufbar (welcher sogar auf der Unterlassungserklärung stand).
Person B hat also die Unterlassungserklärung unterschrieben ohne den Pfad/die URL zu testen die auf der Unterlassungserklärung drauf standen.
Person A hat nie von der Existenz der Unterlassungserklärung oder den Stand des Verfahrens erfahren.
Person B bezahlt wieder die Strafe (noch viel größere Summe) und die Anwaltskosten.
Jetzt bekommt Person A auf einmal eine hohe Schadensersatzforderung mit der Forderungsaufstellung über die Forderungen der 1. Schadensersatzklage der Firma X, Anwaltskosten der Firma X, Anwaltskosten Person B, Vertragsstrafe (Verstoß Unterlassungserklärung), Anwaltskosten Firma X und noch mal Anwaltskosten von Person B.
Kann Person B über alle diese Kosten Schadensersatz von Person A fordern?
Oder kann Person B nur Schadensersatz über die erste Forderung von Firma X fordern?
Person A kannte nie die URL wo der Kartenausschnitt noch online war. Person B kannte die URL da sie auf der Klage + Unterlassungserklärung drauf stand.
Person A hat auch nie Erfahren das Person B eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat.
Es kann doch nicht sein das Person A bezahlen muss, weil Person B seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist?