
AW: Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?
inwieweit kann man haftbar gemacht werden, wenn ein passwort-geschütztes WLAN durch Dritte kompromittiert wird (konkret: das Passwort wurde geknackt, um so Zugriff auf den WLAN-Router und über ihn Zugriff auf das Internet zu erlangen) und diese dann über eine Tauschbörse lizenzpflichte Inhalte (Musik, Filme usw.) illegal herunterladen und anbieten?
In vollem Umfang.
Wenn man man kompromittiert wurde, kann man dann eine Abmahnung (zusammen mit der Unterlassungserklärung) einfach ignorieren?
Man darf Abmahnungern NIEMALS ignorieren. Weder berechtigte noch unberechtigte. Man sollte sie immer prüfen lassen.
Oder muss man als Eigentümer des WLAN-Routers nachweisen, dass Hacker unerlaubten Zugriff erlangt haben? Und wenn ja, wie kann man dies nachweisen?
Wenn du das kannst - ein solcher Nachweis ist technisch unmöglich (ohne entsprechende Vorbereitung).
Und im Endeffekt ist man für seinen Anschluss immer selbst verantwortlich.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.