
AW: Testen von Sicherheitslücken bei Fremden verboten?
Oder anders gefragt: Ist Helfen verboten, wenn der andere nicht danach gefragt hat?
Knappes: Ja.
Denn im Endeffekt zählt nicht nur die Absicht, sondern auch die Tat. Ob ein Schaden entstanden ist, kann nur der andere sagen, allein schon die Tatsache, dass Daten verändert wurden, könnte ein Schaden sein. Und die Schuld ist auch problemlos nachzuweisen, da man ja absichtlich geschaut hat, ob es tatsächlich ein Fehler ist.
Sicherlich wird derjenige, den man auf den Fehler hingewiesen hat, normalerweise dankbar sein. Aber dazu muss man nicht selbst überprüfen, was alles möglich ist.
Sicherlich gibt es auch andere Beispiele, wo Datenlücken aufgedeckt wurden und der "Täter" nicht bestraft wurde - aber sehr oft auch nur, weil er anonym bleibt und der Betreiber des Dienstes in der Regel genügend Imageschaden hat.
Ich persönlich würde von Tests auf jeden Fall absehen und mich lieber drum kümmern, dass der Betreiber vernünftig informiert wird. Ohne vorher alles auszoprobieren
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.