
AW: Kostenlose AGB's sinnvoll?
AGB mit Werbung? Wie peinlich ist das denn ....
Aber zum Thema:
BGB § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen,
die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.
Macht es dann Sinn, irgendwelche Bedingungen zu nehmen, die mit den Verträgen, die man abschließen will, überhaupt nichts zu tun haben? Oder will man sich von irgendeinem Templateschreiber sagen lassen, was man selbst in Verträgen vereinbaren will?
Diese AGB Vorlagen sind oftmals alles andere als geeignet für die eigenen Verträge. Dann sollte man lieber drauf verzichten, wenn man nichts eigenes zu regeln hat, denn dann gilt wenigstens das Gesetz ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.