
AW: Frage zum Geistigen eigentum..
Vielleicht mal vorweg: "Geistiges Eigentum" in dem von dir verwendeten Sinne gibt es im deutschen Recht nicht. Und somit auch keinen Schaden am Eigentum (Eigentum gibt es im deutschen Recht nur an Sachen)
Dein Problem ist mehr Sache des Urheberrechts, einer Verletzung von Lizenzrechten (die sich in der Regel aus dem Urheberrecht ergeben) und eine Straftat nach § 202a StGB.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.