
AW: Bekomme Ware nicht zugeschickt --> möchte nun mein Geld zurückverlangen
Sicherlich kann man jetzt schon wirksam widerrufen (auf der Basis des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen). Das ist in der Regel auch kein Problem (bei Software solange man die Verpackung nicht geöffnet hat).
Allerdings sollte man den Widerruf nachweislich machen - eine Email reicht da in der Regel nicht, da der Zugang verneint werden könnte.
Am besten per Einschreiben widerrufen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.