hallo
...also meine frage ist...was kann ich machen wenn....
*eine person meinen wkw acount gehackt hat,von konversationen screenshots gemacht hat und diese von seinem emailacout aus an andere personen verschickt hat
danke fuer euer anworten!!!
hallo
...also meine frage ist...was kann ich machen wenn....
*eine person meinen wkw acount gehackt hat,von konversationen screenshots gemacht hat und diese von seinem emailacout aus an andere personen verschickt hat
danke fuer euer anworten!!!
Erst einmal kann der Betreiber Strafantrag nach § 303 b (Computersabotage) stellen. Das kannst du meines Erachtens auch, schließlich seid ihr beide geschädigt.
Welche Daten hat er weitergegeben? Kenne WKW nicht.
wkw ist ein finderfindportal im internet werkenntwenn ausgeschrieben
er hat mails geshootet und weitergesendet..ist also mehr ein verstoss gegen das persoenlichkeitsrecht,oder?
Hmm ... . Das kann glaube ich aaky beantworten, ist leider nicht mein Rechtsgebiet.
na dann warte und hoffe ich auf antwort von ihm...aber habe ich da deiner meinung nach eine chance...denn legal ist doch sowas nicht..oder?
Der Eingriff zumindest ist nach StGB § 303b als Computersabotage strafbar.
ok..ich habe jetzt mal meldung bei der internetseite gemacht und habe denen die mail mit daten die gehackt wurden weitergeleitet..mal sehen was passiert
Also §303b StGB ist m.E. mal gar die falsche Grundlage, außer der Angreifer hat hier gleich den ganzen Server lahmgelegt. Man sollte die Norm vorher lesen, da geht es um eine "Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist", die ist hier aber kaum berührt. Ich habe zwar keinen Kommentar zur Hand, aber die Norm richtet sich mehr auf den Angriff auf Server und anderes Gerät das in der Folge unbrauchbar ist und ein Geschäftsbetrieb dadurch geschädigt wird. Aber vielleicht meinst du auch den 303a.
Für solche "Hacks" sind wohl eher die Hackerparagraphen geeigneter, namentlich die §§ 202a - 202c StGB. Denn ohne Ausspähen, dürfte man wohl nicht an die notwendigen Daten kommen, außer vielleicht durch Sozial-Hacking. Der 202a gilt auch für das Lesen von PMs.
Für die Daten ist der §303a StGB geeigneter.
Nachtrag: Was mir noch einfällt, ist die Vertraulichkeit des Wortes, da es hier um Konversationen geht. Wie an anderer Stelle schon gesagt, sollte der auch für Chats u.ä. Anwendung finden, was ja quasi einem Telefonat gleichkommt und der Screenshot mit der Tonaufnahme vergleichbar ist.
Vielleicht kann man auch noch den Datenschutz mit einbeziehen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
@Styx...und das heisst fuer mich....???sorry das ich so bloed frage..aber ich hab mit sowas noch nie zutun gehabt...
wie wuerdest du vorgehen....???
Anzeige erstatten und sich näher bei einem Anwalt erkundigen. Der kann einem verbindliche Auskunft geben, im Gegensatz zu diesem Forum, wo nur persönliche Ansichten und Meinungen angeboten werden.
Zudem sollte man den Betreiber der Seite informieren, dass der zum einen Daten zurücksetzt, außerdem können die Hinweise auf ungewöhnlich häufige Aufrufe (Brut-Force/Word-List Angriff) von einer IP geben oder ähnliches. Meist loggen die solche Vorkommnisse.
Man sollte mit alldem auch nicht zu lange warten.
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@Styx: Danke, ist natürlich nicht § 303b, schließlich geht es hier um den unbefugten Zugriff und das Ausspähen von Daten und nicht um z.B. einen (D)DoS-Angriff.
§ 202a wäre hier anwendbar.
den betreiber der seite habe ich schon informiert.....sollte ich dessen reaktion abwarten oder gleichzeitig anzeige erstatten...und wie sollte die anzeige lauten???
Man kann nach § 202a Strafantrag stellen, da das vorgenannte Delikt glaube ich nur auf Antrag verfolgbar ist. Wie du das aber schreibst, ist egal, da die StA durchaus weiß was du meinst.
Ich würde erstmal die Reaktion des Betreibers abwarten.
ok...dann warte ich jetzt die antwort des betreibers ab und dann mal weitersehen..danke fuer eure antworten!!!