
AW: Werkvertrag - Erfolg auch einem Dritten nach Verkauf geschuldet?
Es kommt darauf an, welche Rechte zwischen A und B verkauft wurden.
Die normale Gewährleistung zwischen A und B wird in einen Vertrag zwischen B und C nicht übernommen, dass wäre wohl etwas weit gegriffen.
Wird in dem Vertrag zwischen A und B aber beispielweise festgelegt "Support solange das Programm verwendet wird", dann könnte man das schon als ein Recht sehen, was B durchaus verkaufen kann.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.