
AW: Ebay Auktion - Versandschaden
Wenn ich das richtig sehe, hat das Versandunternehmen den Schaden als Transportschaden zwar anerkannt, führt diesen aber auf "nicht entsprechend den Versandbedingungen" zurück. In dem Fall ist völlig egal, ob der Schaden sofort oder erst später erkannt wurde.
Dann bleibt nur eins: Gegen das Versandunternehmen vorzugehen. Denn diese Feststellung hätte meines Wissens bereits bei der Annahme des Pakets gemacht werden müssen. Es ist allgemein bekannt, dass einige Versandunternehmen versuchen, sich so aus der Verantwortung zu stehlen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Ware so verpackt wurde wie sie Original geliefert wurde, sieht das eigentlich schlecht aus für das Versandunternehmen. Aber versuchen werden sie es immer wieder ...
Was anderes wäre es, wenn das Versandunternehmen behauptet, ein Schaden beim Transport ist ausgeschlosen und hätte sofort angezeigt werden müssen (wie es normalerweise abläuft). Dann bleibt der Kunde auf dem Schaden sitzen. Bestenfalls kann er dann den Dritten (der die Ware angenommen hat) schadensersatzpflichtig machen, wenn er diesen vorher darauf hingewiesen hat.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.