
AW: Bewertungsportal Onlineshop
Kann, falls die bewertung negativ ausfällt, der shopbetreiber rechtliche schritte einleiten?
Ja kann er, falls mit der Bewertung Persönlichkeitsrecht verletzt werden oder sie nicht der Wahrheit entspricht. Begründung und weitere Hinweise findest du unter der Seite
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Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.