
AW: Urheberrecht, Verwertungsrechte
Wem gehört nun das Verwertungsrecht ? Eigentlich gehörte es der nicht mehr existenten A & B GbR oder doch B ?
Wenn die GbR nicht mehr existiert, hat sie auch keine Verwertungsrechte mehr. Die liegen somit ausschließlich wieder beim Urheber - das dürfte dann A sein.
Könnte A, um sein Werk zu Werbezwecke für seine neue Firma selbst nutzen zu können, das komplette Buch frei lesbar ins Internet stellen ?
A kann als Urheber (fast) alles tun und lassen
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.