Wenn jemand mit Wohnsitz in der Schweiz ein kleines öffentlich zugängliches Forum rein zum persönlichen Austausch auf einer de-Domain betreibt, gilt für ihn dann die deutsche Impressumspflicht?
Wenn jemand mit Wohnsitz in der Schweiz ein kleines öffentlich zugängliches Forum rein zum persönlichen Austausch auf einer de-Domain betreibt, gilt für ihn dann die deutsche Impressumspflicht?
Wenn er sich damit an Deutsche wendet (wovon ich mal ausgehe) würde ich sagen ja.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Danke, aaky. Gilt dies auch wenn es sich nicht explizit an Deutsche wendet? Jeder Text, der ins Internet in deutscher Sprache gestellt wird, spricht automatisch Deutsche an, das kann man nicht mal verhindern.
Nun gut, jeder deutsche Text wird zwar von Deutschen verstanden,dass heißt aber nicht automatisch, dass er sich auch an Deutsche wendet. Bei einer .de Domain ist aber davon auszugehen![]()
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Na ja, relativ einfach. Wenn er der Meinung ist, dass in irgendeiner Form gegen ein Recht von ihm verstoßen wird (das wäre Voraussetzung, also es könnte schon mal nicht jeder dagegen vorgehen), wird im Endeffekt folgendes passieren:
- Strafrechtlich (wenn irgendein strafrechtlicher Tatbestad erfüllt wird, z.B. Verstoß gegen Datenschutz, Beleidigung ...) wird sich die Ermittlungsbehörde damit beschäftigen, ob deutsches Recht anwendbar ist. Dagegen kann sich der Betroffene dqann wehren, wenn er der Meinung ist, deutsches Recht sei unrelevant. Aber das hier das Impressum relevant ist, glaube ich schon mal nicht
- Zivilrechtlich (Wettbewerbsrecht u.ä.) wird sich der Deutsche dann an den Betreiber wenden (Abmahnung, Klage, wie auch immer). Und dann kann der Betreiber auch feststellen lassen, ob deutsches Recht relevant ist. Wenn nicht, wird es zu keiner Klage und keiner Verhandlung und keinen weiteren Konsequenzen kommen. Wenn doch, wird sich der Betreiber vor einem deutschem Gericht verantworten müssen (wenn er sich nicht mit dem "Kläger" einigt)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Der Forenanbieter, über den das Forum bezogen wurde, hat die de-Domain “mitgeliefert”. Es ist jedoch natürlich schon so, dass wenn man ein Forum in deutscher Sprache gründet, dieses für alle zugänglich sein soll, die der deutschen Sprache mächtig sind.
Mir ist noch nicht klar, wer wegen einem fehlenden Impressum klagen oder abmahnen dürfte, wenn das Forum auf einen persönlichen Austausch rund um psychologische Themen abzielt. Welches Wettbewerbsrecht könnte davon betroffen sein?
Dies unter der Berücksichtigung, dass eine Email-Adresse zur Kontaktaufnahme für Aussenstehende existiert, an die sie sich bei Beschwerden wenden können, es aber von Seiten des Forums-Administrators ein Bedenken bezüglich der Veröffentlichung von persönlichen Daten im Internet gibt, da er sich über persönliche Themen austauschen möchte und nicht von seinem Arbeitgeber oder anderen Personen darauf angesprochen werden möchte.
Jeder, der ein solches Recht irgendwie nachweisen kann. Da gibt es unzählige Möglichkeiten ...Mir ist noch nicht klar, wer wegen einem fehlenden Impressum klagen oder abmahnen dürfte, wenn das Forum auf einen persönlichen Austausch rund um psychologische Themen abzielt. Welches Wettbewerbsrecht könnte davon betroffen sein?
Nach deutschem Recht geht die Informationspflicht vor den persönlichen Bedenken. Wer sich damit nicht einverstanden erklärt, muss kein Forum betreiben. Bei den genannten Themen könnte auch ein Interesse an den Daten des Betreibers bestehen, da hier eine Haftunmg für Inhalte relevant sein könnte.Dies unter der Berücksichtigung, dass eine Email-Adresse zur Kontaktaufnahme für Aussenstehende existiert, an die sie sich bei Beschwerden wenden können, es aber von Seiten des Forums-Administrators ein Bedenken bezüglich der Veröffentlichung von persönlichen Daten im Internet gibt, da er sich über persönliche Themen austauschen möchte und nicht von seinem Arbeitgeber oder anderen Personen darauf angesprochen werden möchte.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Vielen lieben Dank, aaky