
AW: Abmahnen ohne Anwalt - Gebühren
Also den Schadensersatz kann man hier wohl nach der sog. Lizenzanalogie berechnen (MFM-Tabelle), für Photos gibt es m.W. auch Tabellen die bei der Berechnung helfen, geht irgendwo zwischen 50 und 70€ los und bemisst sich daran wie lange das Bild abrufbar war (Woche, Monat ...), auf diesen kann man noch Zuschläge verlangen wenn es gewerblich genutzt wurde, sowie noch mal ein Zuschlag wenn die Quelle/Urheber nicht angegeben wurde.
Was die Kosten für die Gebühren angeht, dürfte es sich an den eigenen Aufwandskosten bemessen. Was man da veranschlagen kann, weiß ich leider nicht, aber §97a UrhG sollte beachtet werden (Obergrenze von 100€ bei einfach gelagerten Fällen, außerhalb des geschäftlichen Verkehrs)
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung