
AW: Zitieren: Quellenangabe Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht?
Also ich weiß nicht wo das im Grundgesetz stehen soll - was hier ohnehin relativ egal wäre - aber du meinst wohl den Datenschutz, der findet sich im BDSG und leitet sich aus Art. 1 und 2 GG ab.
Zu 1. Nein, es widerspricht sich meiner Ansicht nicht: Da S ihren Beitrag mitsamt Namen veröffentlicht hat, es also frei zugänglich ist, kann der M diese "personenbezogenen Daten" auch verwenden. S hat es ja bewusst online gestellt und muss damit rechnen das Dritte wahrnehmen das sie der Urheber des Textes ist. Zitiert ein Dritter, sollte er die Quelle angeben (sei es weil er das UrhG kennt oder aus reinem Anstand), womit S als Autorin zudem rechnen muss.
Zu 2. Ich kann ja nur das angeben, was der Autor hinterlassen hat. Wurde etwas anonym verfasst, was ja möglich ist, kann ich auch nichts angeben (oder zumindest "anonymer Autor" oder ähnliches). Den Autor wird es daher auch nicht stören, denn er will ja schließlich anonym bleiben. Gibt er ein Pseudonym an, so ist dieses m.E. anzugeben, da der Autor unter diesem auftreten will. Die Fundstelle (URL, Artikel, Buch etc.) sowie weitere Angaben hierzu sollte man aber weiterhin nennen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung