
AW: Haftung für Verstöße von Werbern
Versenden nun User Rundmails an Freunde und Bekannte dürfte dies noch unbedenklich sein.
Wollen die die Emails überhaupt haben? Haben die dem Versenden solcher Werbe-Emails ausdrücklich zugestimmt?
m.E. ist es völlig egal ob es sich um Fremde oder Freunde/Bekannte handelt, beide haben die gleichen Rechte. Nur die Hemmschwelle etwas dagegen zu tun dürfte höher liegen. Vor dem Versenden von Werbe-Mails sollte man sich daher immer die Zustimmung der Empfänger einholen.
Sind wir haftbar, wenn ein Fremder illegal für uns wirbt?
Erstmal dürfte es euch treffen, ja. Aber weiß man wer es tatsächlich getan hat oder lässt es sich anderweitig nachweisen, kann man dann gegen diesen vorgehen.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung