Im vorigen Jahr wurde ein Insolvenzantrag gegen eine GmbH mangels Masse abgewiesen (Dienstleitser, Provider im Internet-Business). Laut Handelregistermitteilung wurde deswegen die GmbH kraft Gesetz aufgelöst. Die Gesellschaft wurde bisher nicht gelöscht. Auf die Löschung wird derzeit gewartet. Wer weiß, wie lange das noch dauern mag ...
Der ehemalige Geschäftsführer wurde also "geborener" Liquidator der GmbH i. L.
Der GF (Liquidator) der GmbH i. L. erhielt vor kurzem eine neue Klage über ca. 50.000 EUR. Der Anspruch des Klägers ist nicht begründet. Der Kläger will wahrscheinlich nur die Vermögenslosigkeit der GmbH ausnutzen, um sich einen Titel zu holen, der in einem zweiten - noch anhängigen - Verfahren, für den Kläger hilfreich wäre.
Die GmbH i. L. will sich daher gegen die Klage verteidigen. Ist aber vermögenslos. Das Prozessrisiko an sich ist gering. Die Klage kann eigentlich keinen Erfolg haben (aber ihr wisst ja: vor Gericht und auf hoher See ...) . Kann die GmbH i. L. beim zuständigen Landgericht Prozesskostenhilfe beantragen, oder muss dies ein Anwalt tun? Einen Anwalt kann die GmbH i. L. jedoch nicht beauftragen. Eigentlich auch nicht für den Antrag auf Prozesskostenbeihilfe, da ja keine Mittel vorhanden sind.
Der frühere "Firmenanwalt" will sich ohne Absicherung der Kosten nicht engagieren, auch nicht für einen möglichen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe.
Kann der GF (Liquidator) der GmbH i. L. selbst einen Antrag beim LG stellen? Was schlagt ihr vor, wie vorgegangen werden kann?
Würde mich freuen, von Euch zu hören.
Schöne Grüße