
AW: domain wie eine Biermarke
Ich meine, die hätten sich die dann doch auch vorher selber sichern können...
Aber nicht müssen
Denn im Endeffekt würde es nur um Unterlassung der Nutzung gehen ...
Bei einer privaten Seite hat man zwar kaum etwas zu befürchten, aber es kann auch anders ausgehen
http://www.rechtsanwalt.com/418-7803-urteil-grundsatzentscheidung-des-bgh-zu-domainnamen-shell-de/
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.