Hallo,
Person A hat im Mai 2007 gegen das Urheberrecht verstoßen. Das Ermittlungsverfahren wurde gem. §153 Strafprozessordnung im November 2007 gegen Person A eingestellt.
Hat Person A nun eine Vorstrafe wegen Geringfügigkeit?
Wenn ja, wo wird dieses eingtragen und wann wieder ausgetragen, bzw. verfällt es?
Gruß,
2ndReality