
AW: handy funktionsf. verk. - laut käufer angeblich defekt -> anwalt. was nun?
in meiner auktion stand auch: privatverkauf - keine rücknahme.
Das ist egal, wenn es sich tatsächlich um einen Sachmangel handelt. Denn die Sachmängelgewährleistung kann man nicht ausschließen.
was kann da schlimmsten falls passieren?habe bis jetz gar nicht reagiert (auf den anwalt). ich meine kommen solche sachen vors gericht oder so?
Das kann durchaus passieren.
der müsste doch erstmal nachweisen dass ichs absichtlich defekt verschickt habe..
Muss er nicht. Es reicht, wenn es defekt ist.
Im Endeffedkt wird der Käufer die besseren Karten haben.
Ich hoffe nur für dich, du hast dir die Seriennummer des Gerätes notiert und diese gegenüber dem Käufer mitgeteilt. Denn es ist eine beliebte Masche, defekte Geräte "umzutauschen": man hat ein defektes Gerät, kauft ein funktionierendes gleichartiges, behauptet das Gelieferte sei defekt (was natürlich das ist, was man schon hatte), schickt das defekte Gerät zurück und bekommt sein Geld wieder ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.