
AW: Download in der Schweiz - Nützung in den USA
Wenn man sich vor Augen hält, wie das Urheberrecht (auch in den USA) verfolgt wird - nämlich als Antragsrecht - dürfte die Frage eigentlich schon beantwortet sein.
Nur der Urheber kann gegen den widerrechtlichen Besitz vorgehen. Wenn man also ein Lied von einem Künstler auf dem Computer hat, dann zu diesem geht und es ihm vorspielt und der was dagegen hat - dann könnte man selbstverständlich belangt werden. Wer sollte es aber sonst wie mitbekommen?
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.