Kann man diese Stelle des TMG (§ 13 Abs. 4 S. 3):
so auslegen, dass man als Forenbetreiber verpflichtet ist eine "online-Status verstecken"-Funktion vorzuhalten?Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass [...] der Nutzer Telemedien gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann,