
AW: Können Gemeinden Webauftritt verbieten?
Ein Verbot setzt immer eine Rechtsgrundlage voraus. Und wenn keine da ist, kann es nicht verboten werden. Wenn ja, dann kann es verboten werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.