
AW: geändertes Onlinerecht
- Wie realistisch ist diese Forderung?
Eher unrealistisch
- Dürfen die die Kosten So verstecken, dass man sie nicht sofort sieht.
Nein.
- Welche Chancen hätte allgemein eine Firma die die Forderung aufgrund von IP-Adresse Beweisen will, wenn Sie diese nicht mehr mitspeichern darf?? <- wichtigste Frage!!
Ich hoffe du beziehst dich da nicht auf das Urteil des BGH zur Vorratsdatenspeicherung. Das ist ein ganz anderres Problem und hat mit dem Speichern der Daten in solchen Fällen nicht das Geringste zu tun. Die öffentliche Berichterstattung ist hier grottenschlecht und zeigt mal wieder, wie wenig Ahnung die Leute von der Materie haben udn das es nur um Sensationshascherei geht ... Das Speichern von Daten ist nach ausdrücklichem Hinweis (Datenschutz) nach wie vor gestattet, bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die Speicherung der Verbindungsdaten bei den Telekommunikationsanbietern ...
Ich hatte vor Jahren (2005) schonmal dass Vergnügen mit Pr*fiwin und Irrtum J**tizi* oder so ähnlich. Das hat sich aber Gott sei Dank über die Jahre und 25 Mahnungen,Drohungen usw. erledigt. Das ich nicht schlauer werde
Das ist wirklich erstaunlich 
Aber noch so nebenbei: Wenn man schon die Daten des Anrufers hat udn der mit unterdrückter Nummer anruft, sollte man ihn ganz dezent darauf hinweisen, das man ihn dem Verbraucherschutz meldet, der sich darüber ganz bestimmt freuen wird (und das sollte man auch tun). Dann werden die von allein ganz freundlich ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.