
AW: Onlineshop mit ähnlicher Domain ?
Da ich golf shop als beschreibenden Begriff sehe, würde ich keine Probleme sehen. Denn ein Schutz besteht bestenfalls durch Markenrecht oder gewerbliches Namensrecht. Und beides dürfte bei den begriffen nicht gegeben sein.
Für den Einzelfall empfiehlt sich jedoch immer eine Überprüfung durch einen spezialisierten Anwalt (Namensrecht/Markenrecht)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.