
AW: Reklamation bei einem Online shop
Prinzipiell kannd er Verkäufer durchaus Kosten geltend machen. Es kommt darauf an, wie die Rücksendung anzusehen ist.
War es ein Widerruf oder ist es eine Änderung des Vertrags.
Bei einem Widerruf ist die neue Größe ein neuer Vertrag. Somit können auch die Kosten neu berechnet werden. Bei einer Änderung ist es Vereinbarungssache.
Im Endeffekt sehe ich es aber so, dass der Verkäufer durchaus berechtigt ist, denn diese Kosten entstehen ihm nun mal. Und wenn der Käufer nicht weiß, welche Größe er braucht, warum soll der Verkäufer dann dafür die Kosten tragen?
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.