
AW: Domain & Titelschutz -/- Pflicht zur Übertragung?
- Muss Else auf das Angebot mit dem Geld eingehen?
Nein. In DE besteht Vertragsfreiheit.
- Darf Else die Domain anderweitig übertragen?
Wenn sie dies nicht gewerblich mach (also ohne Gewinnabsicht) ja. Der Käufer sollte aber darauf hingewiesen werden, was die Filmfirma gemacht hat, da die Domain "ohne Rechte Dritter" übertragen werdne muss - und diese sind eben nicht geklärt. Weist Else nicht darauf hin, kann sie sich schadensersatzpflichtig machen (das kann richtig viel werden, abhängig davon, wie der neue Inhaber die Domain nutzen will)
- Wenn Else die Domain löscht und sie ein echter Domaingrabber registriert, kann man dann ihr irgend etwas?
Nein.Das muss jeder selbst wissen - und keiner sollte das tun, was ein anderer sagt (meine Vorstellung davon könnte auch im Rechtsstreit enden, deshalb sag ich nichts dazu
)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.