
AW: Widerrufsrecht bei Downloadartikeln Sowie Panoramafreiheit.
zuFrage 1: Das Widerrufsrecht ist bei bestimmten Waren (die nicht zur Rücksendung geeignet sind ...) ausgeschlossen werden. Das ist auch eindeutig zu kennzeichnen.
Wobei natürlich keine Sachen sondern lediglich Nutzungsrechte verkauft werden ...
zu Frage 2:
Panaromafreiheit: Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen.
Quelle: Wikipedia
Das dürfte sich bei Luftbildaufnahmen schwierig gestalten, da das kein öffentlicher Verkehrswewg ist. Und was die "Panaromafreiheit" in DE wert ist sieht man z.Zt. an der Aktion mit Google ... Da würde ich nicht viel drauf geben.
Andererseits könnten durch Luftbildaufnahmen auch staatliche Interessen verletzt werden. Ich würde mich also vorher sehr umfassen bei den entsprechenden Ämtern am Besten mitels eines Anwalts kundig machen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.