
AW: Käufer forder Geld zurück!
Eine aufgehende Klappe ist keine Gebrauchsspur. Das wäre etwas was normalerweise im Gebrauch entsteht, nicht ein defektes Teil (ob das jetzt die Funktiontüchtigkeit beeinträchtigt oder nicht).
Unter leichte Gebrauchsspuren stellt man sich normalerweise etwas anderes vor, da braucht man auch nicht fragen.
nd ob da steht keine Rücknahme oder Garantie ist völlig egal, da es sich um Sachmangelgewährleistung handelt, und die ist gesetzlich verbürgt und die kann man nicht ausschließen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.