Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem in ebay einen WoW Account ersteigert für 600 Euro.
Dieser Account entsprach leider nicht der Beschreibung, also der erspielte Inhalt wurde falsch angegeben. Zwar nur teilweise, 80% entsprach der Wahrheit, aber Dinge die den Wert immens steigern, waren erlogen.
Nun Frage ich mich, ob ich irgendwie an mein Geld zurück komme, oder es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten?(Keine Rechtschutzversicherung)
Eigentlich ist das ganze ja auch ziemlich zwiespältig, da der Account Eigentum von Blizzard ist. In deren AGB's ist der Verkauf verboten.
Zudem hat sich der Verkäufer in der Auktion mit dieser Klausel (abgesichert?):
Vielen Dank im Voraus!Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den unten aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment. Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei! Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Ich übernehme keine Verantwortung falls es zu einer Accountsperrung aus egal welchem Grund kommen sollte. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an. Alle Angaben wurden besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01)
Mit freundlichen Grüßen
okuv