
AW: Urheberrecht Am Selbst Kreierten Kunstobjekt.
Du solltest dir mal das Urteil anschauen.
Die Begründung, warum das falsch ist findest du auch da.
eine kurze Zusammenfassung:
[url]http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/bgh7-02.html[/url]
Prinzipiell sind Aufnahmen von öffentlichen Kunstwerken zulässig. Das Urteil betraf nur eine ganz konkrete Verwendung. Das Urheberrecht wird von den Aufnahmen also nicht berührt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.