
AW: Ware *IM* Umschlag verloren gegangen
Na ja, ich könnte mir vorstellen, hier ist es auch nicht passiert ... 
Die Frage ist, auf wessen Risiko der Versand geht. Meiner Meinung nach bei privaten Verträgen auf das des Käufers (ab Einlieferung). Das würde bedeuten, da der Käufer den Empfang ja bestätigt und wahrscheinlich die Unversehrtheit nicht geprüft hat, zu dessen Lasten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.