
AW: Urheberrecht von Minderjährigen und die Folgen
Zunächst: B kann sich gar nicht absichern. Wenn B die Inhalte veröffentlicht, steht er auch in der Haftung.
Er könnte die Haftung "weitergeben", doch muss er sich dabei anrechnen lassen, die Urhberschaft nicht geprüft zu haben.
Kurz: C ist durchaus im recht, B in die Verantwortung zu hemen. Ob und wie da B rauskommt ist ganz allein seine Sache.
Einen Vertrag (und damit verbunden Minderjährigkeit) sehe ich hier nicht. Und Urheberrecht kennt keine Alterseinschränkungen (auch ein 5-jähriger könnte heute Urheber sein - wenn es heute einen kleinen Mozart gäbe).
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.