
AW: Webseiten ab 16? Wie wo was muss man beachten?
und gibt es überhaupt eine Regelung, dass Webseiten Altersabfragen vorweisen MÜSSEN?
Doie kanne s nicht geben, da diese "Tore" (als reine Altersabfrage) nicht rechtlich anerkannt sind. Wenn überhaupt, ist eine Altersverifikation erforderlich.
Und die ist erforderlich, wen die Seite "jugendgefährdende Inhalte" darstellt. Ob das der Fall ist, müsste man immer im Einzelfall sehen.
Man kann auch einfach beim Jugendschutzbeauftragten des zuständigen Bundeslandes anfragen, ist vielleicht besser, als viele (meistens unterschiedliche) Meinungen von irgendwelchen Foren (damit beuziehe ich auch dieses ein
) einzuholen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.