
AW: Homepage anmelden wenn Dienstleistungen abgeboten werden?
Man muss ein Gewerbe anmelden, wenn man gewerblich tätig wird. Also langfristig einer Tätigkeit nachgeht, die auf Gewinn ausgerichtet ist. Würde ich hier sehen. Un d außerdem meldet man nicht "die Homapage als Gewerbe" an, sondern man gründet ein Unternehmen (Gewerbe) und das hat dann die Homepage.
Dann sollte man sich mit allen rechtlichen Gegebenheiten eines Gewerbes auseinandersetzen (Steuerrecht, urheberrecht, Haftung, Informationspflichten ...)
Hinzu kommt noch, dass der Fotograf ein Handwerksberuf ist, also noch Kammermitgliedschaft, Eintragung in die Handwerksrolle ... hinzu kommen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.