
AW: Vertragsbruch bei großem Online Warehouse?
Man kann es versuchen, aber es ist nicht sicher.
Die Bestätigungsmail selbst stellt nur in seltenen Fällen eine Annahme des Kaufangebots dar (das wäre die Voraussetzung für den Vertragsschluss) - und das dürfte in dem Urteil der Fall gewesen sein. Hier kommt es viel auf die Geschäftsbedingugnen und die Formulierung der Bestätigungsmail an. Steht nichts dazu drin, ist anzunhemen dass es keine Annahme ist, da diese Bestätigungsmail gesetzlich verlangt wird und im Gesetz ausdrücklich formuliert ist, dass es sich nicht um eine Annahme handeln muss.
Auf jeden Fall kann es hier zu einem Rechtsstreit kommen, und da sollte man sich überlegen, ob die 50/50 Chance, die man hat, das wert ist. Eventuell sollte man erstmal eine Erstberatung bei einem Anwalt machen, aber selbst die kostet bereits 100-200 €.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.