
AW: Kleingewerbe - Ebay - GbR - diverse Fragen
zu 1. Solange der Hersteller nichts dagegen hat. Hier wäre eine Information angebracht. Besonders relevant sehe ich hier die Frage Gewährleistung und Garantie, die betroffen sein könnten. Wenmn ein Hersteller sieht, dass sein Produkt verändert wurde, kann er diese ablehnen - dann hätte die GbR die Forderungen am Hals.
zu 2. Entspricht eigentlich 1. Hierzu verhandelt man mit den Herstellern. Es gibt genügend Waren, die als Handelswaren (unter anderer Marke) vertrieben werden.
zu 3. Sobals ein Artikel gewerblich verkauft wird, gelten die entsprechenden rechtliche Grundlagen. Dabei ist es übrigens egal, ob der Verkäufer sich als privat deklariert. Sobald gewerbliches Handeln anzunehmen ist und der Käufer es so verstehen könnte, handelt man gewerblich.
zu 4. Da die GbR eine eigene juristische Person ist, hat diese auch entsprechend zu handeln. Das bedeutet - auf die Frage bezogen - dass die GbR JKahresabschlüsse zu machen hat, in der der Gewinn ausgewiesen wird - egal ob der ausgezahlt wird oder nicht. Und dieser ist dann von der GbR zuversteuern. Wird er ausgezahlt, ist dass dann entsprechend von den Personen bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Hier gelten dann spezielle Regeln, was die Versteuerung angeht. Wenn die Frage steht, Gewinn auszahlen oder nicht, was ist steuerlich günstiger, sollte man sich an Fachleute (in der Rgeel Steuerberater) wenden, da diese das genau ausrechnen können.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.